Umsatzsteuersenkung bei Restaurantgutschein

Wenn ein Restaurantgutschein in 2025 gekauft wurde aber erst in 2026 eingelöst wird, dann gibt es in umsatzsteuerlicher Hinsicht einiges zu beachten:

Zuerst muss man unterscheiden, ob es sich um einen Einzweck-Gutschein (die Umsatzsteuer für den Umsatz, auf den sich der Gutschein bezieht, steht fest) handelt oder einen Mehrzweck-Gutschein.

Wurde ein Restaurantgutschein vor dem 01.01.2026 ausgestellt, der sowohl für Speisen und für Getränke gilt, dann ist das ein Einzweck-Gutschein, der bei Ausstellung mit 19% Umsatzsteuer zu versteuern war. Die Einlösung in 2026 ist umsatzsteuerlich nicht relevant, die Umsatzsteuer muss nicht korrigiert werden. Wird ab dem 01.01.2026 ein Gutschein für Speisen (7%) und Getränke (19%) ausgestellt, dann ist das ein Mehrzweck-Gutschein. Der Unternehmer muss erst die Umsatzsteuer abführen, wenn der Gutschein eingelöst wird und die tatsächliche Umsatzsteuer ermittelt werden kann. Gilt der Gutschein nur für Speisen, ist er ein Einzweck-Gutschein und wird ab 2026 mit 7% versteuert.