Wenn die Zuschläge zusätzlich zum geschuldeten Lohn gezahlt werden und die Arbeit tatsächlich zu den genannten Zeiten geleistet wird, dann sind Zuschläge steuerfrei (Höchstgrenze von 50 €/pro Stunde Grundlohn beachten).
Nachtarbeit: 20.00 Uhr – 6.00 Uhr = 25% Zuschlag
Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr: 40 % Zuschlag
Sonntagsarbeit: 50% Zuschlag
Arbeit an gesetzlichen Feiertagen: 125% Zuschlag
Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai: 150 % Zuschlag