Die Produkthaftung gilt auch für Software und digitale Dienste, z. B. bei Systemen mit künstlicher Intelligenz oder bei einem Unfall, wenn ein Assistenzsystem versagt. Die Beweisführung für Geschädigte wurde erleichtert. Gerichte können bei Herstellern die Offenlegung von Beweismitteln (interne Daten) anordnen. Kommt der Hersteller der Anordnung nicht nach, gilt die Vermutung, dass der Fehler bei ihm liegt.