Pfändung

Seit 01.07.2026 ist die Pfändungsgrenze für Arbeitseinkommen gestiegen. Die steigenden Kosten haben, hohe Energiepreise und die Inflation haben zur Erhöhung geführt. Das Einkommen das unterhalb der Pfändungsgrenze liegt ist vor der Pfändung geschützt, außerdem gibt es eine Liste von unpfändbaren Gegenständen. Auch verschiedene Gegenstände von Personen, die im Haushalt des Schuldners wohnen und seine Haustiere dürfen nicht gepfändet werden. Nicht einer Pfändung unterliegen z. B. Dinge, die für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung, zur Erwerbstätigkeit bzw. Aus- und Weiterbildung und aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden. Schuldner können den Freibetrag mit einem Pfändungsschutzkonto schützen. Diese P-Konten sind aber nicht kostenlos, es fallen Gebühren an und für die Konten geben Banken meist keinen Überziehungskredit.