Verwendet ein Unternehmer eine offene Ladenkasse in seinem Betrieb, dann müssen tägliche Aufzeichnungen über den Kassenbestand so vorgelegt werden, dass nachvollzogen werden kann, wie die verzeichneten Tageseinnahmen ermittelt wurden. Wenn das nicht der Fall ist, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage schätzen. Der Bargeldbestand ist täglich zu zählen, jedes einzelne Handelsgeschäft mit Bezeichnung des Geschäftsvorfalls und dazugehörigem Beleg muss erfasst werden. Ein täglicher Anfangs- und Endbestand muss mit den Einnahmen und Ausgaben errechnet werden, sodass die Tageseinnahmen feststellbar sind. Wenn man eine offene Ladenkasse führt, sollte man sich gut beraten lassen, damit alles für das Finanzamt nachweisbar ist.