Neue EU-Regeln für Autofahrer

Bis spätestens 2030 soll es in der EU einen einheitlichen digitalen Führerschein geben, der über das Smartphone abrufbar sein soll. Es soll aber auch weiterhin die Führerscheinkarte gelten.

Begleitendes Fahren ab 17 soll bald in der gesamten EU möglich sein, damit junge Fahrer unter Aufsicht Fahrpraxis sammeln können. Auch für Berufskraftfahrer soll das begleitende Fahren angeboten werden, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Das Mindestalter für den Lkw-Führerschein soll von 21 auf 18 Jahre gesenkt werden, Busfahrer sollen künftig ab 21 Jahren den Bus-Führerschein machen können.

Beim Theorieunterricht in Fahrschulen soll künftig das Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern unterrichtet werden und z. B. Ablenkung durch das Handy und Einsatz von Fahrassistenzsystemen thematisiert werden.

Ein Fahrverbot in der gesamten EU droht bei massiven Verstößen gegen Verkehrsregeln (z. B. Teilnahme am Straßenverkehr bei Trunkenheit und/oder Drogenkonsum, tödliche Unfälle, Raserei).

Mit Führerschein Kl. B soll man zukünftig (mit einem speziellen Training und/oder Prüfung) Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen steuern dürfen.

Für Senioren soll es keine Pflicht zu Gesundheitsprüfungen geben, auch die Idee, dass Führerscheine von über 70jährigen alle 5 Jahre erneuert werden müssen, soll vorerst nicht umgesetzt werden.