Minijobber: Regeln für Ferienarbeit

Minijobber: Regeln für Ferienarbeit

Ferienjobber müssen mindestens 15 Jahre alt sein, Kinder von 13 – 15 Jahren dürfen nur in geringem Umfang mit leichten Tätigkeiten eingesetzt werden (Babysitting, Hundeausführen, Zeitung austragen). Unter 18 Jahren muss eine Erlaubnis der Eltern vorliegen und die Schüler dürfen nur in den Schulferien höchstens 4 Wochen (fünf Tage pro Woche, maximal 8 Stunden täglich) pro Kalenderjahr im Unternehmen arbeiten. Wochenend-, Nachtarbeit und Überstunden sind nicht oder nur eingeschränkt erlaubt. Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren dürfen höchstens 2 Stunden täglich arbeiten und nicht nach 18.00 Uhr eingesetzt werden. Ruhepausen müssen eingehalten werden. Gefährliche und schwere Arbeiten sind verboten, Arbeitsschutz und Jugendarbeitsschutzgesetz müssen eingehalten werden. Es muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegen und der Arbeitgeber muss Ferienjobber bei der Minijobzentrale an- und abmelden. Es besteht Anspruch auf Urlaub und Mindestlohn, aber es gibt Ausnahmen.