Jobwechsel: Was darf man mitnehmen?

Wenn man ein Unternehmen verlässt, um zu einem anderen Arbeitgeber zu gehen, darf man seine persönlichen Sachen mitnehmen. Bilder, Kaffeetassen, Deko und auch private Mails oder Daten, sofern sie nicht auf dem Firmenrechner gespeichert sind.

Nicht mitnehmen darf man Kundendaten, betriebliche Unterlagen, Vorlagen, Berichte usw., aber auch Firmeneigentum wie Schlüssel, Werkzeug, Büromaterial und Informationen die der Geheimhaltung unterliegen.

Natürlich sind für den neuen Arbeitgeber ihr Netzwerk und das Fachwissen, das Sie sich im Laufe Ihrer Berufsjahre erworben haben, wichtig. Beachten Sie unbedingt vertragliche Vereinbarungen (z. B. Eigentumsvorbehalt, Verschwiegenheitspflicht).