Grundsätzlich unterliegen Geschenke der Schenkungssteuer, allerdings gibt es Ausnahmen. Ein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“ steht immer in Verbindung mit einem besonderen Anlass (Hochzeit, Geburtstag, Taufe, Konfirmation/Kommunion, Volljährigkeit, bestandene Prüfung, Weihnachten und dann natürlich auch Ostern). Aber was üblich ist, ist nicht genau gesetzlich definiert, das richtet sich nach dem Vermögen des Schenkers. Übersteigt ein Geschenk das „übliche“, wird es in voller Höhe steuerpflichtig. Die Schenkungsfreibeträge bleiben davon unberührt.