Ab 07.06. können Beschäftigte im öffentlichen Dienst lt. neuen EU-Regeln Auskunft über Gehälter verlangen. Für private Unternehmen gilt das bislang noch nicht. Aber Ansprüche auf gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit sollen leichter durchgesetzt werden können. Firmen müssen für mehr Transparenz im Bewerbungsverfahren sorgen. Im Vorstellungsgespräch ist die Frage nach dem bisherigen Gehalt des Bewerbers unzulässig. Bei Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten dürfen Arbeitnehmer das Durchschnittsgehalt von Kollegen erfragen, Vertragsvereinbarungen über Schweigepflicht beim Gehalt sind unwirksam, große Unternehmen müssen eine Berichtspflicht erfüllen und turnusmäßig Daten zum geschlechterspezifischen Entgeltsgefälle offenlegen.
Weitere Informationen und offizielle Richtlinien auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)