Einheitliche EU-Gewährleistungslabel

Ab dem 27.09.2026 gelten in der EU einheitliche Label, die über gesetzliche Gewährleistung und zusätzliche Herstellergarantien informieren sollen. Verbraucher sollen auf den ersten Blick erkennen, welche Rechte sie haben. Es wird 2 verschiedene Labels geben, einmal das allgemeine Gewährleistungslabel (verpflichtend für alle Verbrauchsgüter). Online-Händler und auch stationäre Geschäfte müssen dieses Label unmissverständlich anzeigen und dürfen das starre einheitliche Design nicht eigenmächtig verändern. Es muss nicht nur gut sichtbar anzeigen, dass der Verbraucher einen gesetzlichen Mindestschutz von 2 Jahren hat, es zählt auch auf, welche Ansprüche im Ernstfall kostenlosgeltend gemacht werden können und weist auf Zusatzhinweise und eventuelle weitere Regeln hin. Zum zweiten gibt es das „GARAN“-Label für Garantien (Bedingt verpflichtend). Hier gibt es Herstellerangaben zu freiwilligen Haltbarkeitsgarantien. Es ist verboten das Label z. B. für kostenpflichtige Garantien oder Garantielaufzeiten unter zwei Jahren zu verwenden. Das GARAN-Label ist dynamisch, der Händler muss es mit dem Herstellernamen, Modellkennung und der exakten Garantiedauer versehen. Bei Online-Shops müssen die Labels vor dem Vertragsabschluss farbig und in der jeweiligen Landessprache der Kundschaft leicht erkennbar sein (auch auf Verkaufsplattformen).