Betriebliche Weihnachtsfeier planen

Der lohnsteuer- und versicherungsfreie Freibetrag pro Mitarbeiter und für bis zu zwei Veranstaltungen beträgt 110 €, der ist aber schnell überschritten, vor allem dann, wenn mit Partnern eingeladen wird. Die Kosten der Begleitperson müssen dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet werden. Eine pauschale Verteilung auf alle Teilnehmenden ist nicht zulässig. Dazu kommen Raummiete, Speisen und Getränke und eventuell ein Unterhaltungsprogramm. Die Gesamtkosten können nur auf die Teilnehmenden der jeweiligen Veranstaltung verteilt werden.

Wird der Freibetrag überschritten, ist der übersteigende Anteil lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Eventuell ist eine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber sinnvoll. Fragen Sie Ihren Steuerberater, er kann es beurteilen.